Selbsterfahrung für Lebens- und Sozialberater*innen und Kunsttherapeut*innen in Ausbildung unter Supervision

Im Rahmen der Ausbildung, Lebens- und Sozialberatung haben Absolvent*innen 30 Stunden Einzelselbsterfahrung zu absolvieren, um den Gewerbeschein zu erlangen. Ich bin berechtigt anrechenbare Einzelselbsterfahrung für zukünftige für Lebens- und Sozialberater*innen anzubieten. 
In der Selbsterfahrung kommen kreative Methoden zum Einsatz. 
Für Klient*innen in Ausbildung biete ich Sondertarife an.